AGB
Mitwirkungspflichten
Für eine professionelle und erfolgreiche Zusammenarbeit bitten wir um Ihre Mithilfe.
Kick-Off-Briefing
Den gemeinsamen Start dieser Zusammenarbeit bietet der Workshop. Darin definieren wir das Projektziel, die Meilensteine und notwendige Ressourcen. Die Anwesenheit aller Projektteilnehmer ist wünschenswert.
Benennung eines Ansprechpartners
Für eine schnelle und effiziente Kommunikation benötigen wir einen persönlichen Ansprechpartner. Dieser übernimmt die Gesamt-Projektverantwortung Ihrerseits, steht bei Rückfragen zur Seite und bespricht Projekt-Ergebnisse mit uns gemeinsam.
Zugang zu Materialien & Informationen
Ob Text, Bild oder Video – die Qualität und fristgerechte Bereitstellung notwendiger Ressourcen hat großen Einfluss auf das Endergebnis. Für eine zügige Weiterverarbeitung wünschen wir diese in digitaler Form.
Vorbereitung
Wir geben 150% und das Gleiche wünschen wir uns von Ihnen. Jedes unserer Projekte benötigt eine professionelle Vorbereitung. Wir stellen die richtigen Fragen und Sie geben uns die Antworten.
Fristen
Die Einhaltung zeitlicher Fristen für die Bereitstellung notwendiger Ressourcen hat für uns eine hohe Priorität. Bitte teilen Sie uns absehbare Verzögerungen umgehend mit. Es gilt eine Abnahmefrist von 10 Tagen nach Fertigstellung. Das Werk gilt nach Ablauf der Frist als abgenommen wenn keine Rückmeldung vom Auftraggeber erfolgt.
Externe Anbieter
Im Projektverlauf kann es zur Abhängigkeit von externen Hard- und/oder Software-Produkten kommen. Wir informieren Sie rechtzeitig über die Notwendigkeit einer Anbindung und führen den Kauf nach Absprache ggf. in Ihrem Namen aus.
Projektmanagement & Qualitätssicherung
Projektmanagement
Ein persönlicher Ansprechpartner, eine schnelle Erreichbarkeit und klare Dokumentation der Projektphasen bilden die Grundlage für eine angenehme Zusammenarbeit. Wir übernehmen das Setup und die Einführung der Kommunikations-Kanäle, Koordination und Besprechung mit Ihnen, Projektüberwachung und Steuerung, Annahme von Feedback und Einleitung von Korrekturen, sowie Planung und Setup für die Übergabe.
Bestimmungen
Korrekturen
Korrekturen sind ein wichtiger Bestandteil der gemeinsamen Produktiteration und umfassen die Integration von Feedbackschleifen, Behebung von Bugs oder die Umsetzung zusätzlicher Aufwände. Dieses Angebot beinhaltet bereits eine Korrekturschleife innerhalb des Erstellungsprozesses. Korrekturschleifen darüber hinaus sind möglich. Sie werden mit dem entsprechenden Stundensatz abgerechnet.
Feedbackschleifen
Feedbackschleifen zu Designänderungswünschen und weiteren Themengebieten tragen einen großen Beitrag zum Produkterfolg bei. Feedback wird umgehend persönlich besprochen, erörtert und entsprechend integriert.
Bug-Fixing
Bugs sind Fehler, die auf technische Fehler in der Programmierung zurückzuführen sind und damit die Funktionalitäten, die sich aus dem Angebot ergeben, nicht gewährleisten. Die Beseitigung von Bugs besitzt höchste Priorität und wird schnellstmöglich und kostenfrei bearbeitet.
Mehraufwand
Ein Mehraufwand ergibt sich aus Feedbackschleifen oder Anforderungen, die zusätzlich zu den im Angebot definierten Leistungen seitens des Kunden gewünscht werden. Jede zusätzliche Leistung wird mit dem entsprechenden Tagessatz in Rechnung gestellt.
Aufwandserfassung
Die Projektmitglieder dokumentieren die entstandenen Aufwände in Form einer Zeiterfassung. Auf Wunsch kann eine aktuelle Zeiterfassung angefordert werden.
Zahlungsmodalität
Zahlungsweise für einmalige Projektleistungen:
Die erste Teilzahlung beträgt 50% und wird zum Zeitpunkt der Beauftragung in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung der zweiten Teilzahlung in Höhe von 50% erfolgt nach Go-Live.
Zahlungsweise für wiederkehrende Leistungen:
Die Zahlung erfolgt mit Vorkasse zum Start des neuen Zyklus. Zahlungsziel ist jeweils 10 Tage nach Datum der Rechnungsstellung.
Die Pepper Agency („Unternehmerin“) erstellt Marketing Konzept sowie pigitale Produkte. Diese Leistungen beinhalten Services wie Recherche & Analyse, Strategie und Konzeption, Design, Entwicklung, Conversion-Optimierung sowie Performance Vermarktung für ihre Vertragspartner. Das Vertragsverhältnis zwischen der Unternehmerin und dem Vertragspartner („Besteller“) bestimmt sich nach der Auftragsbestätigung sowie den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung.
1. Erstellung des vertragsgegenständlichen Werks
1.1 Der Besteller beauftragt die Unternehmerin mit der Herstellung des vertragsgegenständlichen Werks. Die Unternehmerin nimmt den Auftrag an. Inhalt und Umfang des Werks bestimmen sich allein nach der von der Unternehmerin an den Besteller gesandten Auftragsbestätigung. Sämtliche mit Anwendung, Nutzung oder Vermarktung des Werks verbundenen wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken trägt der Besteller.
1.2 Die Unternehmerin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen, bleibt jedoch in jedem Fall alleinige Ansprechpartnerin des Bestellers und ist gegenüber diesem verantwortlich.
1.3 Der Besteller stellt der Unternehmerin alle zur Erstellung des Werkes notwendigen Daten, Informationen, Vorlagen und Unterlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung. Der Besteller sichert der Unternehmerin zu, zur Übergabe und Nutzung der Daten, Vorlagen und Unterlagen und der jeweiligen Rechte hieran berechtigt zu sein.
1.4 Der Besteller ist berechtigt, einmalig Änderungen, Überarbeitungen und Korrekturen („Korrekturschleifen“) am Entwurf zu verlangen, ohne dass hierfür eine zusätzliche Vergütung berechnet wird. Entsprechende Wünsche hat der Besteller genau zu bezeichnen und an die Unternehmerin zu übermitteln. Die Parteien können im Angebot weitere vergütungsfreie Korrekturschleifen vereinbaren.
1.5 Verlangt der Besteller über Ziff. 1.4 hinausgehende Korrekturschleifen, ist die Unternehmerin hierfür nach Ziff. 3.2 zusätzlich zu vergüten. Die Unternehmerin wird den Besteller entsprechend vorab informieren.
2. Mitwirkungspflicht/ Genehmigungen
Der Kunde wird Genehmigungen innerhalb einer Frist von 10 Werktagen erteilen, sodass der Arbeitsablauf der Agentur und damit die Realisierung der Leistungen nicht beeinträchtigt wird. Kann die Agentur die Leistungen wegen fehlender und unzureichender Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen nicht oder nur mit Mehraufwendungen erbringen, ist sie berechtigt, hierdurch notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Eine gesetzlich geregelte Form der fiktiven Abnahme ist § 640 Abs. 1 S. 3 BGB. Danach gilt die Leistungserbringung als abgenommen, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen abnimmt, obwohl die Leistung abnahmereif ist.
3. Vergütung
3.1 Der Besteller hat für die Herstellung des Werks die in der Zusammenfassung enthaltene und mit der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung zu entrichten.
3.2 Die Unternehmerin kann für weitere Entwürfe, Änderungen, Korrekturschleifen etc. (Ziff. 1.5) jeweils eine zusätzliche Vergütung verlangen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der aufzuwendenden Arbeitszeit und der jeweils geleisteten Disziplin.
Für die aufgewandte Arbeitszeit wird die Unternehmerin dem Besteller Rechnung legen.
3.3 Der Besteller ist zur Anzahlung in Höhe von 50% der Vergütung verpflichtet. Die Anzahlung ist innerhalb von zehn Tagen nach Abschluss des Vertrages fällig. Die restliche Vergütung ist innerhalb von zehn Tagen nach Abnahme des Werks fällig. Die Parteien können eine von dieser Regelung abweichende Zahlungsweise vereinbaren. Diese ist in den Bestimmungen geregelt.
3.4 Das Media Budget wird durch den Besteller direkt an den Anbieter (Facebook, Google Ad Netzwerke, etc.) transferiert.
3.5 Bei umfangreichen Aufträgen behält sich die Unternehmerin vor, Abschlagszahlungen für die Fertigstellung von Teilen des insgesamt herzustellenden Werks zu verlangen. Die Abschlagszahlungen sind jeweils innerhalb von zehn Tagen nach Abnahme des entsprechenden Teils des Werks fällig.
3.6 Ein Terminausfall, der innerhalb 24 Stunden vor Auftragsbeginn durch den Auftraggeber abgesagt oder verschoben wird, wird zu 100% in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für terminierte Foto- und Videoproduktionen. Es handelt sich hierbei um einen Verdienstausfall, den wird an den Auftraggeber weiterleiten.
4. Leistungszeit
4.1 Die Unternehmerin ist zur Aufnahme der Arbeiten zur Herstellung des vertragsgegenständlichen Werks erst verpflichtet, sobald sie die vom Besteller zu leistende Anzahlung (Ziff. 3.3) erhalten hat, es sei denn es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.
4.2 Die Unternehmerin übersendet die endgültige Version des Werks zur Abnahme spätestens zum Ablauf des in der Projektplanung vereinbarten Bearbeitungszeitraums an den Besteller. Bei Verzögerungen, welche die Unternehmerin nicht zu vertreten hat, hat der Besteller eine angemessene Nachfrist einzuräumen.
4.3 Ist die Unternehmerin zur Herstellung des Werks oder zur Vornahme von Korrekturschleifen auf die Mitwirkung des Bestellers angewiesen, insbesondere auf die Lieferung von Material oder nach Ziff. 1.3 zur Verfügung zu stellenden Daten, Informationen, Vorlagen und Unterlagen, ist die Unternehmerin zur Herstellung des Werks erst nach Vornahme der jeweiligen Mitwirkungshandlung verpflichtet. Die vereinbarte Leistungszeit verlängert sich entsprechend.
4.4 Wird während der Herstellung die Mitwirkung des Bestellers notwendig, ist die Unternehmerin berechtigt, die Herstellung um die Dauer des Zuwartens auf die ordnungsgemäße Vornahme der Mitwirkungshandlung zuzüglich einer angemessenen Nachfrist zu verlängern.
4.5 Im Übrigen ist die Unternehmerin in der Einteilung und Gestaltung der Leistungszeit frei. Die Fälligkeit der gesamten Vergütung gem. Ziff. 3.3 nach Abnahme des Werkes ist unabhängig von der vereinbarten Leistungszeit.
5. Geheimhaltung
Die Unternehmerin wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Informationen über das Geschäft und den Betrieb des Bestellers streng vertraulich behandeln und diese ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung nutzen. Dies gilt nicht für allgemeine, aus öffentlichen Quellen stammende Informationen, bei gesetzlicher oder hoheitlicher Verpflichtung zur Offenlegung, gegenüber zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichteter Personen oder insoweit der Besteller der Weitergabe der Informationen zugestimmt hat.
6. Haftung
6.1 Die Unternehmerin haftet beschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einem Verschulden der Unternehmerin beruhen. Bei leicht fahrlässig verursachter Verletzung der Hauptpflichten des Vertrags (Ziff. 1.1) haftet die Unternehmerin der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Für alle übrigen Schäden ist die Haftung der Unternehmerin auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6.2 Verletzungen seitens gesetzlicher Vertreter der Unternehmerin oder solcher Personen, deren sich die Unternehmerin zur Erfüllung ihrer Pflichten aus diesem Vertrag bedient, stehen Verletzungen seitens der Unternehmerin gleich. Im Übrigen ist die Haftung der Unternehmerin für Rechtsverletzungen Dritter ausgeschlossen; dies gilt insbesondere dann, wenn solche Rechtsverletzungen den von der Unternehmerin verwendeten Materialien (Bilder, Inhalte, etc.) zugrunde liegen.
6.3 Die Unternehmerin haftet nicht für Schäden, die auf eine mangelhafte Qualität des vom Besteller gelieferten Materials zurückzuführen sind. Gleiches gilt, wenn die vom Besteller gelieferten Materialien nicht unter Verstoß gegen geltendes Recht verwendet werden können.
6.4 Die Haftung der Unternehmerin ist ausgeschlossen für solche zur Herstellung des Werks verwendeten Materialien wie Bilder, Texte, etc., die lediglich als Platzhalter oder zu Illustrationszwecken dienen, nicht aber von der Unternehmerin selbst erstellt worden sind. Der Besteller ist selbst verantwortlich und verpflichtet, entsprechende Rechte an diesen Materialen einzuholen, wenn er diese nutzen möchte.
7. Kündigung
7.1 Das Recht jeder Partei, bei Verletzung des Vertrages durch die andere Partei vom Vertrag zurückzutreten und Rückerstattung der bisher erbrachten Leistungsteile zu verlangen, bleibt unberührt.
7.2 Wiederkehrende Leistungen haben eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn die Kündigung nicht 3 Monate vor Vertragende eingereicht wird.
7.3 Kündigung und Rücktritt bedürfen der Schriftform.
8. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TM Takeover Marketing UG, Scharnhorststr. 22, 63739 Aschaffenburg) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
9. Reisekosten
Reisekosten, die aufgrund von Tätigkeiten für den Besteller entstehen, werden nach Beleg abgerechnet. Fahrtkosten werden mit 0,40 € pro Kilometer abgerechnet.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Bielefeld.
10.2 Im Zweifel gehen die Vereinbarungen zwischen den Parteien, die in der Auftragsbestätigung festgelegt sind, diesen AGB vor.
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